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  2. Feuchteschutz – dank passendem Boden zum schadenfreien Bauen

Ein Schlüssel zum schadenfreien Bauen ist der Schutz vor Feuchtigkeitseinwirkung. Immer noch zählen Feuchtemängel zu den häufigsten Reklamationen durch Bauherren. Schäden durch Feuchtigkeit führen häufig zu Totalschäden, mit anschließenden teuren Sanierungen. Feuchte Bauteile beeinträchtigen die wohnhygienischen Verhältnisse und können die Gesundheit gefährden. Um Fußbodenkonstruktionen vor aufsteigender Feuchtigkeit zu schützen, verwendet man Abdichtungen. Diese sind genormt in der DIN 18195, Teil 1–10. Man unterscheidet zwischen den Begriffen Dampfsperre und Dampfbremse. Eine Dampfsperre ist eine Schicht, die den Wasserdampfstrom verhindert. Dampfbremsen sind Materialien, die den Wasserdampfstrom einschränken, aber nicht völlig verhindern.

Wasser kann in allen Aggregatzuständen, von flüssig über dampfförmig bis fest, ein Bauteil schädigen. Es werden folgende Arten von Feuchtigkeit unterschieden:

Wasserdampfdiffusion (meist von warm zu kalt). Tauwasser entsteht beispielsweise, wenn durch Dampfdiffusion ein Luftstrom mit hohem Luftfeuchtigkeitsgehalt auf einen Luftstrom mit niederem Luftfeuchtigkeitsgehalt trifft. Mann nennt diesen Vorgang auch Wasserdampfkondensation.

Aufsteigende Bodenfeuchtigkeit von unten (auch Kapillarwasser, Haftwasser genannt) und nicht stauendes Sickerwasser an Bodenplatten (DIN 18195, Teil 4), zum Beispiel Restfeuchte aus dem Untergrund wie der ungebundene Wassergehalt eines Estrichs. Nicht drückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen, in der Regel von oben, ist Wasser in tropfbarer flüssiger Form. Dazu gehören: Niederschlagswasser, Sickerwasser und Brauchwasser (DIN 18195, Teil 5) sowie von außen drückendes Wasser, aufstauendes Sickerwasser (DIN 18195, Teil 6) und von innen drückendes Wasser (DIN 18195, Teil 7). Je nach Bauteilart, Wasserart, Einbausituation und Wassereinwirkung existieren unterschiedliche Möglichkeiten zur Feuchtigkeitsabdichtung. Folgend zwei Beispiele gemäß der DIN 18195: Einfache Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit (nach DIN 18195, Teil 4): Gegen aufsteigendes Wasser aus dem Boden sowie gegen nicht stauendes Sickerwasser an Bodenplatten müssen Bauwerke wirksam geschützt werden. Bei Fußböden, die an das Erdreich angrenzen, muss unterhalb feuchtigkeitsempfindlicher Schichten eine Abdichtung vorgesehen werden. Zur Abdichtung der Betonplatten eignen sich zum Beispiel Bitumenbahnen, Kunststoff- und Elastomer-Dichtungsbahnen oder kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen. Abdichtungen gegen Wasser in Nassräumen und auf Balkonen (nach DIN 18195, Teil 5, Abschnitt 8.2): Dieser Teil der Norm regelt die Abdichtungen horizontaler und geneigter Flächen im Freien sowie im Erdreich und die Abdichtung von Wand- und Bodenflächen in Nassräumen gegen nicht drückendes Wasser. Der Abschnitt 8.2 befasst sich mit mäßig beanspruchten Flächen. Der Schutz muss gegen Wasser in tropfbar flüssiger Form wie etwa Niederschlags-, Sicker- oder Brauchwasser wirksam sein. Es übt auf die Abdichtungen keinen oder nur einen geringen Druck aus. Als Abdichtung kommen zum Beispiel Bitumen- oder Polymerbitumenbahnen, Kunststoffdichtungsbahnen oder Elastomerbahnen infrage.

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